Übergang Grundschule - weiterführende Schule Sek I
Die Entscheidung über den Bildungsweg eines Kindes bedeutet für viele Eltern eine große Herausforderung. Wir Lehrer*innen und Erzieher*innen der Regenbogenschule möchten Eltern eine verlässliche Orientierungs- und Entscheidungshilfe geben. Diese trägt dazu bei, dass Eltern die Stärken ihres Kindes genau kennen und die Lernmöglichkeiten möglichst realistisch einschätzen.
Der Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ruft bei Kindern trotz der Freude auf die neue Schule auch Ängste hervor. Deshalb gibt es an der Regenbogenschule Übergangsrituale, die den zukünftigen Fünftklässlern den Wechsel erleichtern.
Dazu zählen:
- Die Klassenlehrer*innen stellen die verschiedenen Schulformen vor.
- Es werden Flyer verteilt, in dem sich die weiterführende Schule vorstellt.
- Die Kinder besuchen den Tag der offenen Tür an einer weiterführenden Schule.
- Es werden Kennenlerntreffen bereits zur Grundschulzeit organisiert.
- Es gibt eine feierliche Aufnahme am ersten Unterrichtstag.
- An vielen Schulen werden Schüler-Paten eingerichtet.
Um den Übergang der Regenbogenschule in eine weiterführende Schule auch konstruktiv zu bewältigen, ist eine enge Kooperation und ein regelmäßiger Austausch mit Lehrer*Innen und Erzieher*Innen, Eltern und dem einzelnen Kind fest eingeplant.
Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist schließlich nur denkbar, wenn alle beteiligten Gruppen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern) auf der Grundlage eines wertschätzenden Umgangs miteinander sprechen und arbeiten.
Dazu gehört im Einzelnen:
- Beratungsgespräch mit Eltern und Kindern
- Übersicht über die bisherigen schulischen Leistungen des Kindes
- Fragebögen zum Arbeits- und Sozialverhalten
- Informationen über die Termine der weiterführenden Schulen (Tag der offenen Tür)
- Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahres mit begründetet Empfehlung und Anmeldeformular
- Rückmeldung über die Aufnahme des Kindes an der gewählten Schule (Brief)
- Erprobungsstufenkonferenz
Damit Sie sich als Eltern für eine für ihr Kind geeignete Schulform entscheiden können, sind nicht allein der Leistungsstand und die Lernentwicklung entscheidend. Genauso wichtig sind z.B. das Arbeits- und Sozialverhalten und auch die physische und psychische Konstitution eines Kindes.
Die Mitwirkung bei der Schulwahlentscheidung beginnt keineswegs erst mit Beginn des 4. Schuljahres und ist besser zu bewältigen, wenn die Schülerbeobachtung bereits in den ersten drei Jahren der Grundschulzeit genau angelegt ist und durch mehrere Lehrpersonen und pädagogische Mitarbeiter*innen begleitet wird.
Da aber Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung eines Kindes durchaus aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilen, werden Eltern in Bezug auf die Wahl der weiterführenden Schule durch die Grundschule beraten. Letztendlich obliegt die Wahl der weiterführenden Schule den Eltern.
Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint (vgl. § 8 AO-GS). Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.
Die Eltern melden nach der Beratung durch die Grundschule ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an. Über die Aufnahme bei Anmeldungen, die die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze überschreitet, wird nach den Maßgaben des § 1 APO-SI entschieden.